Informationen zu Kosten und Abrechnung



Privatversicherte und Beihilfe-Versicherte

Die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von den privaten Krankenkassen oder der Beihilfe übernommen, wenn eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt. Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen ist jedoch sehr unterschiedlich und abhängig von Ihren individuellen Tarifbedingungen.

Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, unter welchen Bedingungen Sie eine ambulante psychotherapeutische Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten mit Approbation und Arztregistereintrag beginnen können.


Selbstzahler

Sie haben auch die Möglichkeit, die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung privat zu tragen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten - GOP (analog zur Gebührenordnung für Ärzte - GOÄ), Verhaltenstherapie.


Gesetzlich versicherte Patienten

Leider wurde das sogenannte "Kostenerstattungsverfahren" in den letzten Jahren sehr eingeschränkt. Patienten, die gesetzlich versichert sind, konnten unter bestimmten Voraussetzungen den größten Anteil der Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen. Auch wenn die Wartezeiten auf einem Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung unzumutbar lang sind, besteht diese Möglichkeit kaum noch. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.